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   OVG Niedersachsen, 11.09.2020 - 10 OA 173/20   

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https://dejure.org/2020,26631
OVG Niedersachsen, 11.09.2020 - 10 OA 173/20 (https://dejure.org/2020,26631)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.09.2020 - 10 OA 173/20 (https://dejure.org/2020,26631)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. September 2020 - 10 OA 173/20 (https://dejure.org/2020,26631)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 52 Abs 1 GKG; § 23 Abs 1 S 2 RVG; § 172 VwGO; § 188 VwGO
    Androhung; Gegenstandswert; Hauptsache; Interesse; Streitwert; Titel; Vollstreckungsgläubiger; Wert; Zwangsgeld

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gegenstandswert der Vollstreckung = halbes Zwangsgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Lüneburg, 29.09.2016 - 4 A 96/15

    Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Rücknahme

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2020 - 10 OA 173/20
    4 Das Interesse des Vollstreckungsgläubigers an der Durchsetzung eines bereits titulierten Anspruchs gemäß § 172 VwGO ist nämlich entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts (und des OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.08.2010 - 8 E 555/10 -, juris Rn. 2, sowie des VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.07.2000 - 13 S 352/00 -, juris Leitsatz und Rn. 3; diese Auffassung war auch noch im Senatsbeschluss vom 09.09.2002 - 10 OB 97/02 -, juris Rn. 9, vertreten worden) nicht mit dem Wert der Hauptsache (hier nach der Gegenstandswertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für das Hauptsacheverfahren 4 A 96/15: 24.700 EUR) gleichzusetzen.
  • OVG Niedersachsen, 30.05.2018 - 10 OA 194/18

    Bestimmung des Gegenstandswerts bei laufenden Leistungen im Rahmen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2020 - 10 OA 173/20
    Der Gegenstandswert ist entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts in nach § 188 VwGO gerichtskostenfreien Verfahren nicht nach § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG, sondern nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (seit dem Senatsbeschluss vom 30.05.2018 - 10 OA 194/18 -, juris Leitsatz und Rn. 2) nach § 23 Abs. 1 Satz 2 RVG i.V.m. den Wertvorschriften des jeweiligen Kostengesetzes, hier also des Gerichtskostengesetzes, entsprechend festzusetzen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2010 - 8 E 555/10

    Festsetzung eines Streitwertes in einem Vollstreckungsverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2020 - 10 OA 173/20
    4 Das Interesse des Vollstreckungsgläubigers an der Durchsetzung eines bereits titulierten Anspruchs gemäß § 172 VwGO ist nämlich entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts (und des OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.08.2010 - 8 E 555/10 -, juris Rn. 2, sowie des VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.07.2000 - 13 S 352/00 -, juris Leitsatz und Rn. 3; diese Auffassung war auch noch im Senatsbeschluss vom 09.09.2002 - 10 OB 97/02 -, juris Rn. 9, vertreten worden) nicht mit dem Wert der Hauptsache (hier nach der Gegenstandswertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für das Hauptsacheverfahren 4 A 96/15: 24.700 EUR) gleichzusetzen.
  • VGH Hessen, 11.05.2016 - 9 E 448/16

    Land Hessen muss kein Zwangsgeld zahlen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2020 - 10 OA 173/20
    Diese Vorgaben bzw. Empfehlungen sind auch auf den vorliegenden Fall, in dem die Vollstreckungsgläubigerin die Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 10.000 EUR gegenüber der Vollstreckungsschuldnerin gemäß § 172 Satz 1 VwGO begehrt hat, entsprechend anzuwenden (ebenso grundsätzlich Hessischer VGH, Beschluss vom 11.05.2016 - 9 E 448/16 -, juris Rn. 40, und Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.01.2010 - 11 C 09.2813 -, juris Rn. 30).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2000 - 13 S 352/00

    Streitwert im Vollstreckungsverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2020 - 10 OA 173/20
    4 Das Interesse des Vollstreckungsgläubigers an der Durchsetzung eines bereits titulierten Anspruchs gemäß § 172 VwGO ist nämlich entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts (und des OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.08.2010 - 8 E 555/10 -, juris Rn. 2, sowie des VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.07.2000 - 13 S 352/00 -, juris Leitsatz und Rn. 3; diese Auffassung war auch noch im Senatsbeschluss vom 09.09.2002 - 10 OB 97/02 -, juris Rn. 9, vertreten worden) nicht mit dem Wert der Hauptsache (hier nach der Gegenstandswertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für das Hauptsacheverfahren 4 A 96/15: 24.700 EUR) gleichzusetzen.
  • OVG Niedersachsen, 09.09.2002 - 10 OB 97/02

    Bescheidungsurteil; Vollstreckung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2020 - 10 OA 173/20
    4 Das Interesse des Vollstreckungsgläubigers an der Durchsetzung eines bereits titulierten Anspruchs gemäß § 172 VwGO ist nämlich entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts (und des OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.08.2010 - 8 E 555/10 -, juris Rn. 2, sowie des VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.07.2000 - 13 S 352/00 -, juris Leitsatz und Rn. 3; diese Auffassung war auch noch im Senatsbeschluss vom 09.09.2002 - 10 OB 97/02 -, juris Rn. 9, vertreten worden) nicht mit dem Wert der Hauptsache (hier nach der Gegenstandswertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für das Hauptsacheverfahren 4 A 96/15: 24.700 EUR) gleichzusetzen.
  • VGH Bayern, 18.01.2010 - 11 C 09.2813

    Vollstreckung eines rechtskräftigen Bescheidungsurteils

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.09.2020 - 10 OA 173/20
    Diese Vorgaben bzw. Empfehlungen sind auch auf den vorliegenden Fall, in dem die Vollstreckungsgläubigerin die Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 10.000 EUR gegenüber der Vollstreckungsschuldnerin gemäß § 172 Satz 1 VwGO begehrt hat, entsprechend anzuwenden (ebenso grundsätzlich Hessischer VGH, Beschluss vom 11.05.2016 - 9 E 448/16 -, juris Rn. 40, und Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.01.2010 - 11 C 09.2813 -, juris Rn. 30).
  • OVG Bremen, 24.11.2023 - 2 S 62/23
    Insbesondere ist bei der Bestimmung des zu berücksichtigenden (wirtschaftlichen) Interesses der Vollstreckungsgläubigerin an der Durchführung des gerichtlichen Zwangsvollstreckungsverfahrens gemäß § 172 VwGO die Empfehlung aus Ziffer 1.7.1 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 nicht (entsprechend) heranzuziehen (so aber Nds. OVG, Beschl. v. 11.09.2020 - 10 OA 173/20, juris Rn. 3, 4; ähnlich OVG Bremen, Beschl v. 31.08.2011 - 2 S 167/11 (n.v.); Hess. VGH , Beschl. v. 11.05.2016 - 9 E 448/16, juris Rn. 40; Bay. VGH , Beschl. v. 18.01.2010 - 11 C 09.2813, juris Rn. 30).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2021 - 6 E 901/20

    Bestimmung des i.R. der Gegenstandswertfestsetzung zu berücksichtigenden

    So aber Sächs. OVG, Beschluss vom 11. Juni 2019 - 4 E 57/18 -, juris Rn. 10; Nds. OVG, Beschluss vom 11. September 2020 - 10 OA 173/20 -, juris Rn. 3.
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